Rechtlicher Hinweis

 

 

Beschreibung Geistiges Heilen / Energetisches Heilen

Energetische Heilarbeit wirkt als Hilfe zur Selbsthilfe. Hierbei wirkt der Heiler als Impulsgeber, so dass der Körper des Klienten seine Selbstheilungskräfte wieder aktiviert und körpereigene Prozesse anstößt. Ein professioneller Heiler gibt keinerlei Heilversprechen ab. Innerhalb der geistigen oder energetischen Heilarbeit werden keine Diagnosen gestellt.

 

 

Hinweis

Ich weise darauf hin, dass ich bei meiner Tätigkeit der „Geistigen Heilung“ keine Diagnosen stelle und meine Angebote KEINE Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker oder Psychologen/Psychotherapeuten ersetzen kann.

Im Sinne der Eigenverantwortung ist daher bei Notfällen, akuten Beschwerden oder einer unklaren gesundheitlichen Situation, eine Abklärung und Behandlung durch die Schulmedizin immer vorzuziehen.

Es können durch Geistige Heilangebote Impulse zur Wiederherstellung des Gleichgewichts von Körper, Geist und Seele für ein ganzheitliches Wohlbefinden gesetzt werden. Hierbei können die Selbstheilungskräfte des Körpers wieder angeregt und aktiviert werden.

 

 

Rechtliche Grundlagen

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 02.03.2004 (AZ: BvR 784/03) im Sinne der Heilerinnen oder Heiler:

  • Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktiker-Erlaubnis.
  • Die Voraussetzung hierfür ohne Heilpraktiker-Erlaubnis ist aber: Die Heilerin oder der Heiler muss seine Klienten schriftlich darauf hinweisen, dass seine Arbeit die Tätigkeit eines Arztes oder Heilpraktikers nicht ersetzt. Dieser Hinweis ist entweder dem Klienten als Merkblatt vor (!) der Behandlung zu übergeben oder muss auf einem deutlich sichtbaren Aushang im Behandlungsraum klar erkennbar sein.